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Muss ich mein Bitstack-Konto steuerlich deklarieren?

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Verfasst von Alexandre Roubaud
Diese Woche aktualisiert

Muss ich mein Konto deklarieren?

In Frankreich geführte Konten für digitale Vermögenswerte müssen nicht deklariert werden. Wenn Sie ein Bitstack-Konto besitzen, müssen Sie es nicht deklarieren. Wenn Sie jedoch Gewinne aus Kryptowährungen erzielt haben, müssen Sie diese bei Ihrer Steuererklärung angeben.

Bitstack ist ein bei der französischen Finanzmarktaufsicht (AMF) als Krypto-Asset-Dienstleister (CASP) registriertes Unternehmen. Wenn Sie in Frankreich steuerlich ansässig sind, müssen Sie das Formular 3916 nicht ausfüllen: Erklärung eines im Ausland eröffneten oder geführten Kontos.

Muss ich meine Transaktionen deklarieren?

In Frankreich unterliegen Kapitalerträge einer einheitlichen pauschalen Quellensteuer und werden pauschal mit 30 % besteuert. Sie müssen daher Ihre steuerpflichtigen Umsätze bei Ihrer Steuererklärung angeben. Gemäß Artikel 150 VH bis des französischen Allgemeinen Steuergesetzbuchs ist der gesamte im Laufe des Jahres erzielte Kapitalertrag steuerpflichtig, wenn die Summe aller Verkäufe 305 Euro übersteigt.

Weitere Informationen finden Sie in diesem Artikel: https://www.economie.gouv.fr/cedef/regime-fiscal-cryptomonnaies

Wann muss ich meine Steuererklärung abgeben?

Ihre Kapitalerträge müssen Sie jedes Jahr bei der Steuererklärung angeben. Die Termine sind je nach Land, in dem Sie steuerlich ansässig sind, unterschiedlich.

Ihre Kapitalgewinne müssen jedes Jahr deklariert werden, auch wenn Sie diese bereits im Vorjahr deklariert haben. Dies gilt immer für das Jahr N-1. Wenn Sie 2022 ein Konto eröffnet haben, müssen Sie es 2023 während der Steuererklärungssaison 2022 melden.

Wie berechne und deklariere ich meine Kapitalgewinne aus Kryptowährungen?

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